Falls Sie noch nicht im Besitz des Führerscheins sind, was für den Beruf des Kurierfahrers unabdingbar ist, bieten wir dies auch als Kombipaket im Zuge der Ausbildung mit an.
Bei Bedarf auch Erwerb der Fahrerlaubnis für Flurförderfahrzeuge
Im Anschluss vermitteln wir Sie gern auch auf Wunsch in eine sozialversicherungspflichtige Anstellung bei einem unserer zahlreichen Kooperationspartner.
Jeder, der ein Flurförderfahrzeug mit Fahrersitz oder Fahrerstand führen möchte, hat eine entsprechende Schulung / Ausbildung nach DGUV Vorschrift (BGG 925) nachzuweisen.
Die Ausbildung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Der erfolgreiche Abschluss des Kurses wird durch eine Prüfung nachgewiesen. Wir bereiten Sie hinsichtlich der Prüfung vor.
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