AUSBILDUNG ZUM BERUFSKRAFTFAHRER LKW ODER BUS
Die Nachfrage nach LKW – und Busfahrern ist in der letzten Zeit sehr
gestiegen. Ausgebildete Berufskraftfahrer (Lkw und Bus) haben sehr große Chancen in eine sozialversicherungspflichtige Anstellung zu gehen. Sie haben die Möglichkeit bei uns Ihre Führerscheine in den Klassen C/CE, C1/C1E, D/DE zu erwerben. Sie können sich einen Überblick über die einzelnen Fahrerlaubnisklassen, auf der Seite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur verschaffen.
Wir haben für jeden Teilnehmer die passgenaue Lösung im Zuge der Ausbildung. Als einer der größten Bildungsinstitute in Bezug auf Kraftfahrer können wir auf jahrelange Erfahrung zurückgreifen. Unsere Ausbilder begleiten auch in schwierigsten Situationen unsere Teilnehmer bis zum Erfolg!
- Um als Berufskraftfahrer für LKW tätig zu werden, müssen Sie mindestens 21 Jahre alt sein.
- Um als Berufskraftfahrer für Bus tätig zu werden, müssen Sie mindestens 24 Jahre alt sein.
Mit folgenden Teilqualifizierungen besitzen Sie bereits die Grundausbildung
- TQ1- Berufskraftfahrer LKW- Güterverkehr
- TQ3- Berufskraftfahrer Bus- Personenverkehr
Diese Ausbildungen bieten wir mit folgenden Inhalten im Komplettpaket als TQ und auch einzeln als Fortbildung an.
- Beschleunigte Grundqualifizierung - Bus
- Beschleunigte Grundqualifizierung – LKW
- Beschleunigte Grundqualifizierung Umsteiger Bus/LKW
- Fahrerlaubnis der Klasse C/CE
- Fahrerlaubnis der Klasse C1
- Fahrerlaubnis der Klasse D/DE
- Perfektionstraining LKW
- Perfektionstraining Bus
- Ladungssicherung
- Ladekran
- Gabelstapler
- ADR
Die jeweiligen Inhalte bieten wir auch einzeln als Weiterbildung an.
Nach Absolvierung dieser Grundausbildung (TQ1 /TQ3) sind Sie als Kraftfahrer in den jeweiligen Zweigen in der Lage, Güter und Personen zu befördern und dabei alle vor- und nachbereitenden Maßnahmen durchzuführen. Wenn Sie alle TQ Bausteine erworben haben, können Sie zu der externen Prüfung bei der IHK als Berufskraftfahrer zugelassen zu werden. Auch hier unterstützen und begleiten wir Sie.
Beschleunigte Grundqualifikation- für
den gewerblichen Einsatz als Kraftfahrer
Um Ihren Führerschein dann auch im gewerblichen Zweig nutzen zu dürfen, sind Sie verpflichtet eine beschleunigte Grundqualifikation zu absolvieren.
Mit dieser Zusatzqualifikation wird der Zusatz „95“ Ihrem Führerschein hinzugefügt.
Alle Berufskraftfahrer (unabhängig von der Gültigkeit des Führerscheins) mit den Führerscheinklassen:
- D1, D1E, D und DE, die ab dem 10.09.2008
- C1, C1E, C und CE, die ab dem 10.09.2009
Die ihren Führerschein erworben haben und Fahrten
im Straßenpersonen- und Güterkraftverkehr zu
gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen
durchführen wollen, sind verpflichtet an dieser
Qualifizierungsmaßnahme teilzunehmen.